Digitalbonus Bayern: bis zur Hälfte zurück für Software und IT-Sicherheit
Bis Ende 2027 übernimmt der Freistaat bei kleinen Unternehmen bis zur Hälfte vieler Software- und Sicherheitsprojekte, im Standard bis 7.500 Euro. Ich liefere die Unterlagen, den Antrag stellt ihr selbst.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats für kleine gewerbliche Unternehmen. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter: Software, die für euren Betrieb gebaut oder eingeführt wird, KI-Anwendungen und Maßnahmen für die IT-Sicherheit, dort sogar Hardware wie Firewall und Datensicherung. Für viele Projekte heißt das: bis zu 50 Prozent zurück. Es gibt aber Regeln, an denen die Förderung scheitert, wenn man sie nicht kennt. Die wichtigsten stehen weiter unten.
Wer was macht
Was ich liefere
Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und die technischen Angaben, die ihr für den Antrag braucht.
Was ihr macht
Den Antrag über euer ELSTER-Unternehmenskonto stellen und die Eingangsbestätigung abwarten.
Zwei Anträge möglich
Je einer für Digitalisierung und für IT-Sicherheit, zusammen bis zu 15.000 Euro Zuschuss im Standard.
Am Ende
Projekt umsetzen, Rechnung bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen. Die Unterlagen dafür bereite ich vor.
Die Eckdaten
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Laufzeit | bis 31. Dezember 2027, Anträge in monatlichen Kontingenten |
| Zuschuss | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestausgaben 4.000 Euro |
| Standard | höchstens 7.500 Euro Zuschuss |
| Plus | höchstens 30.000 Euro Zuschuss bei besonderem Innovationsgehalt, zum Beispiel KI oder intelligente Datenanalyse; nur einmal je Unternehmen |
| Wer | gewerbliche kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro, Betriebsstätte in Bayern |
| Was | Digitalisierung (Software, Abläufe, KI) und IT-Sicherheit (auch Hardware wie Firewall und Datensicherung) |
| Antrag | online über das ELSTER-Unternehmenskonto, an die Bezirksregierung, im Raum München die Regierung von Oberbayern |
| Umsetzung | innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung |
Die Haken, die du kennen musst
- Freie Berufe sind ausgeschlossen, also zum Beispiel Steuerberatung, Arzt- und Zahnarztpraxen und Architekturbüros. Ebenso Vereine, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken sowie Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand.
- Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer vor der Eingangsbestätigung bestellt oder beauftragt, verliert die Förderung.
- Ihr finanziert vor. Der Zuschuss kommt erst, wenn der Verwendungsnachweis geprüft ist.
- Kein Rechtsanspruch. Anträge werden in monatlichen Kontingenten angenommen.
- Standard ist nicht förderfähig: Standard-Hardware wie PCs und Server, Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme, Standard-Websites und -Shops. Auch reine Ersatzbeschaffungen werden nicht gefördert.
- Beratung und Schulung nur mit Umsetzung. Sie werden nur zusammen mit einem umgesetzten Projekt gefördert und dürfen höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben ausmachen.
- Lizenzen höchstens für 18 Monate. Lizenz- und Servicegebühren für einen längeren Zeitraum sind nicht förderfähig.
- Drei Jahre Zweckbindung. Was gefördert wurde, muss ab der Inbetriebnahme drei Jahre im Betrieb genutzt werden.
- Keine Lösungen zum Weiterverkauf. Lösungen, die gegen Entgelt auch bei anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen, schließt die Richtlinie aus. Wo das unklar ist, klären wir es vor dem Antrag schriftlich mit der Bezirksregierung.
- Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Andere De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre werden darauf angerechnet.
- Das Programm endet am 31. Dezember 2027. Wer es nutzen will, sollte nicht bis Herbst 2027 warten.
So läuft es mit mir
- Gespräch: Wir klären, was gebaut oder abgesichert werden soll und ob euer Betrieb zu den Antragsberechtigten gehört.
- Unterlagen: Ich schreibe Leistungsbeschreibung und Kostenaufstellung.
- Antrag: Ihr stellt den Antrag über ELSTER und wartet auf die Eingangsbestätigung.
- Auftrag und Umsetzung: Erst danach erteilt ihr den Auftrag, und ich setze um.
- Nachweis: Ihr bezahlt die Rechnung, ich bereite die Unterlagen für den Verwendungsnachweis vor.
Welche Projekte passen
Gut geeignet sind Software nach Maß für einen Ablauf im Betrieb, KI-Anwendungen wie ein Anfragen-Eingang, der Mails und Anrufe sortiert, eine E-Rechnung mit eigenem Export aus einer Fachanwendung und Projekte für die IT-Sicherheit wie Firewall, Datensicherung und Härtung. Eine neue Website allein ist in der Regel nicht förderfähig.
Keine Fördermittel- oder Rechtsberatung. Ob euer Betrieb und euer Projekt gefördert werden, entscheidet die Bezirksregierung. Ich kenne die Richtlinie und bereite die technischen Unterlagen vor. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie in ihrer gültigen Fassung auf digitalbonus.bayern.