Förderung

Digitalbonus Bayern: bis zur Hälfte zurück für Software und IT-Sicherheit

Bis Ende 2027 übernimmt der Freistaat bei kleinen Unternehmen bis zur Hälfte vieler Software- und Sicherheitsprojekte, im Standard bis 7.500 Euro. Ich liefere die Unterlagen, den Antrag stellt ihr selbst.

Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats für kleine gewerbliche Unternehmen. Gefördert werden Leistungen externer Anbieter: Software, die für euren Betrieb gebaut oder eingeführt wird, KI-Anwendungen und Maßnahmen für die IT-Sicherheit, dort sogar Hardware wie Firewall und Datensicherung. Für viele Projekte heißt das: bis zu 50 Prozent zurück. Es gibt aber Regeln, an denen die Förderung scheitert, wenn man sie nicht kennt. Die wichtigsten stehen weiter unten.

Wer was macht

Was ich liefere

Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und die technischen Angaben, die ihr für den Antrag braucht.

Was ihr macht

Den Antrag über euer ELSTER-Unternehmenskonto stellen und die Eingangsbestätigung abwarten.

Zwei Anträge möglich

Je einer für Digitalisierung und für IT-Sicherheit, zusammen bis zu 15.000 Euro Zuschuss im Standard.

Am Ende

Projekt umsetzen, Rechnung bezahlen, Verwendungsnachweis einreichen. Die Unterlagen dafür bereite ich vor.

Die Eckdaten

PunktRegel
Laufzeitbis 31. Dezember 2027, Anträge in monatlichen Kontingenten
Zuschussbis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestausgaben 4.000 Euro
Standardhöchstens 7.500 Euro Zuschuss
Plushöchstens 30.000 Euro Zuschuss bei besonderem Innovationsgehalt, zum Beispiel KI oder intelligente Datenanalyse; nur einmal je Unternehmen
Wergewerbliche kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro, Betriebsstätte in Bayern
WasDigitalisierung (Software, Abläufe, KI) und IT-Sicherheit (auch Hardware wie Firewall und Datensicherung)
Antragonline über das ELSTER-Unternehmenskonto, an die Bezirksregierung, im Raum München die Regierung von Oberbayern
Umsetzunginnerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung

Die Haken, die du kennen musst

  • Freie Berufe sind ausgeschlossen, also zum Beispiel Steuerberatung, Arzt- und Zahnarztpraxen und Architekturbüros. Ebenso Vereine, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken sowie Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand.
  • Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer vor der Eingangsbestätigung bestellt oder beauftragt, verliert die Förderung.
  • Ihr finanziert vor. Der Zuschuss kommt erst, wenn der Verwendungsnachweis geprüft ist.
  • Kein Rechtsanspruch. Anträge werden in monatlichen Kontingenten angenommen.
  • Standard ist nicht förderfähig: Standard-Hardware wie PCs und Server, Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme, Standard-Websites und -Shops. Auch reine Ersatzbeschaffungen werden nicht gefördert.
  • Beratung und Schulung nur mit Umsetzung. Sie werden nur zusammen mit einem umgesetzten Projekt gefördert und dürfen höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben ausmachen.
  • Lizenzen höchstens für 18 Monate. Lizenz- und Servicegebühren für einen längeren Zeitraum sind nicht förderfähig.
  • Drei Jahre Zweckbindung. Was gefördert wurde, muss ab der Inbetriebnahme drei Jahre im Betrieb genutzt werden.
  • Keine Lösungen zum Weiterverkauf. Lösungen, die gegen Entgelt auch bei anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen, schließt die Richtlinie aus. Wo das unklar ist, klären wir es vor dem Antrag schriftlich mit der Bezirksregierung.
  • Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Andere De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre werden darauf angerechnet.
  • Das Programm endet am 31. Dezember 2027. Wer es nutzen will, sollte nicht bis Herbst 2027 warten.

So läuft es mit mir

  1. Gespräch: Wir klären, was gebaut oder abgesichert werden soll und ob euer Betrieb zu den Antragsberechtigten gehört.
  2. Unterlagen: Ich schreibe Leistungsbeschreibung und Kostenaufstellung.
  3. Antrag: Ihr stellt den Antrag über ELSTER und wartet auf die Eingangsbestätigung.
  4. Auftrag und Umsetzung: Erst danach erteilt ihr den Auftrag, und ich setze um.
  5. Nachweis: Ihr bezahlt die Rechnung, ich bereite die Unterlagen für den Verwendungsnachweis vor.

Welche Projekte passen

Gut geeignet sind Software nach Maß für einen Ablauf im Betrieb, KI-Anwendungen wie ein Anfragen-Eingang, der Mails und Anrufe sortiert, eine E-Rechnung mit eigenem Export aus einer Fachanwendung und Projekte für die IT-Sicherheit wie Firewall, Datensicherung und Härtung. Eine neue Website allein ist in der Regel nicht förderfähig.

Keine Fördermittel- oder Rechtsberatung. Ob euer Betrieb und euer Projekt gefördert werden, entscheidet die Bezirksregierung. Ich kenne die Richtlinie und bereite die technischen Unterlagen vor. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie in ihrer gültigen Fassung auf digitalbonus.bayern.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Digitalbonus Bayern?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wenn diese mindestens 4.000 Euro betragen. Im Standard sind es höchstens 7.500 Euro Zuschuss, im Digitalbonus Plus bei besonders innovativen Vorhaben wie KI höchstens 30.000 Euro. Je Unternehmen ist ein Antrag für Digitalisierung und einer für IT-Sicherheit möglich.
Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Gewerbliche kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, die in Bayern eine Betriebsstätte haben. Freie Berufe wie Steuerberatung oder Arztpraxen sind ausgeschlossen, ebenso Vereine, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren.
Darf ich den Auftrag vor dem Antrag erteilen?
Nein. Die Reihenfolge ist: Antrag stellen, Eingangsbestätigung abwarten, dann beauftragen. Eine Bestellung oder ein Auftrag davor lässt die Förderung entfallen. Wer nach der Eingangsbestätigung beginnt, tut das auf eigenes Risiko, falls der Antrag später abgelehnt wird.
Wird eine neue Website gefördert?
In der Regel nicht. Die Richtlinie schließt Standard-Webseiten und -Shops aus. Gefördert werden eher Anwendungen und Abläufe, die für den Betrieb gebaut werden, und Maßnahmen für die IT-Sicherheit.
Muss mein IT-Dienstleister dafür zugelassen sein?
Nein. Anders als beim früheren Bundesprogramm go-digital verlangt der Digitalbonus Bayern keine Autorisierung des Anbieters. Den Antrag stellt das Unternehmen selbst.
Logo Andreas Grundke IT-Service
Andreas Grundke Inhaber · Fachinformatiker für Systemintegration Die externe IT-Abteilung für kleine und mittlere Betriebe im Münchner Osten: IT-Betreuung, KI im Betrieb, Software nach Maß und Websites. Über 20 Jahre in der IT, ein Ansprechpartner für alles Technische.
Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026 · Kontakt aufnehmen