Videoanalyse und Auswertung – Kameradaten nutzbar machen
Eine Kamera zeichnet auf. Ausgewertet wird sie selten, weil niemand die Zeit hat, Aufnahmen durchzusehen.
Die meisten Betriebe haben Kameras, und fast alle benutzen sie erst, wenn etwas passiert ist. Dann sitzt jemand eine Stunde vor der Zeitleiste und sucht. Dabei steckt in diesen Aufnahmen eine Information, die sich automatisch herausziehen lässt: was sich bewegt hat, wann, wie oft und in welche Richtung. Auf vorhandene UniFi-Protect-Anlagen setze ich eine Auswertung auf. Die Erkennung läuft auf Hardware im Betrieb, die Ergebnisse landen in einer Datenbank, und daraus entsteht eine Oberfläche mit Zahlen. Die Aufnahmen selbst verlassen das Haus dabei nicht.
Das steckt drin
Objekte erkennen
Fahrzeuge, Container, Maschinen, Paletten. Was regelmäßig vorkommt, lässt sich zuverlässig unterscheiden.
Vorgänge zählen
Zufahrten, Anlieferungen, Durchgänge, Standzeiten. Mit Zeitstempel und ohne dass jemand mitschreibt.
Protokoll in der Datenbank
Jedes Ereignis wird gespeichert und bleibt auswertbar, auch wenn die Aufnahme längst gelöscht ist.
Kennzahlen auf einen Blick
Eine Oberfläche zeigt Verläufe, Summen und Auffälligkeiten. Im Browser, auch vom Handy aus.
Meldung bei Auffälligkeiten
Bewegung außerhalb der Betriebszeit oder ungewöhnliche Häufungen melden sich von selbst.
Verarbeitung im Haus
Erkennung und Speicherung laufen auf eigener Hardware im Netzwerk, nicht bei einem Clouddienst.
Was dabei erlaubt ist und was nicht
Videoauswertung im Betrieb ist kein Selbstläufer. Für die Aufnahme selbst braucht es einen Grund, der sich benennen lässt, meist der Schutz von Eigentum oder die Kontrolle betrieblicher Abläufe, und dieser Grund muss schwerer wiegen als das Interesse der Aufgenommenen. Dazu kommen Hinweisschilder, festgelegte Löschfristen, ein Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und, sobald Beschäftigte betroffen sind, deren Beteiligung.
Die Auswertung ändert an diesen Regeln nichts, sie verschiebt aber die Bewertung. Wer Fahrzeuge und Objekte zählt, verarbeitet etwas anderes als jemand, der Personen wiedererkennt.
Gesichtserkennung und die Auswertung des Verhaltens einzelner Mitarbeiter baue ich nicht. Das ist rechtlich heikel bis unzulässig, und in einem normalen Betrieb ist es auch gar nicht nötig: Für die Fragen, um die es tatsächlich geht, reicht es, Objekte zu unterscheiden und Vorgänge zu zählen.
Wo eine Datenschutz-Folgenabschätzung fällig wird, sage ich das vor der Umsetzung, statt es später zu entdecken. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt Sache deines Datenschutzbeauftragten oder deines Anwalts. Ich sorge dafür, dass die Technik zu dieser Prüfung passt.
Typische Fragen, die sich damit beantworten lassen
Wie viel ist wirklich los?
Zufahrten, Anlieferungen und Abholungen pro Tag, Woche und Monat. Mit Tagesverlauf statt Bauchgefühl.
Wie lange steht etwas?
Standzeiten von Fahrzeugen oder Containern, inklusive Auffälligkeiten nach oben.
War nachts jemand da?
Bewegung außerhalb der Betriebszeiten wird erkannt und gemeldet, ohne dass jemand aufbleibt.
Stimmt die Dokumentation?
Erfasste Vorgänge lassen sich gegen Lieferscheine oder Aufträge halten, wenn etwas unklar ist.
Erst ansehen, dann entscheiden
Ob sich eine Auswertung lohnt, hängt an der Anlage und an der Frage, die du beantwortet haben willst. Beim kostenlosen Potenzialcheck sehe ich mir die vorhandenen Kameras an und sage dir, was damit geht und was nicht. Ist die Anlage dafür nicht geeignet, erfährst du das an dem Tag und nicht nach dem ersten Rechnungsposten.